Guter Rat muss nicht teuer sein.
Neben dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Anwaltsvergütung abhängig vom Streitwert regelt, gibt es andere Möglichkeiten, schon im Vorfeld ein maßgeschneidertes Konzept festzulegen.
Ich berate Sie gern und erstelle einen unverbindlichen Vorschlag, damit Sie schon zu Beginn unserer Zusammenarbeit wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Ich erläutere Ihnen auch die Inanspruchnahme von Rechtschutzversicherung oder Prozessfinanzierung.
Viele mittelständische Betriebe und Handwerksunternehmen haben einen laufenden Beratungs-bedarf. Gerade Fragen aus dem Bereich des Kauf- oder Werkvertragsrechts treten oft täglich auf und bedürfen der anwaltlichen Klärung.
Statt umständlicher, kostenintensiver Einzelmandate biete ich Ihnen eine monatliche Pauschale an, mit der die meist telefonische anwaltliche Beratung abgegolten wird.
Die Ausgestaltung des Beratungsvertrages, dessen Umfang, sowie die Höhe der Pauschale stimmen wir individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens ab.
Hohe Außenstände? Säumige Schuldner? Offene Forderungen? Ich biete Ihnen die Beitreibung Ihrer Forderungen an. Vom ersten Mahnschreiben über die Titulierung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Modernste EDV-Technik gewährleistet den zügigen, reibungslosen Ablauf des gesamten Mahn- und Vollstreckungsverfahrens. Dies lösst sich durch eine monatliche Pauschale abgelten, unabhängig von der Zahl der Aufträge.
Auch andere Gestaltungsmüglichkeiten sind denkbar. Sprechen Sie mich an.